Foto: © Martin Albermann
WHB. Heimat. Westfalen.

Ortsheimatpflegerinnen und Ortsheimatpfleger

Während sich die Vorsitzenden der Heimatgebiete sowie die Kreisheimatpflege für die überörtlichen Belange der Heimatpflege einsetzen, ist die Ortsheimatpflege wichtiger Ansprechpartner in der Heimatarbeit vor Ort.

Je nach den örtlichen Gegebenheiten verfügt sie oder er über Wissen in relevanten Gebieten der Heimatarbeit, so in den Bereichen Ortsgeschichte, Denkmalpflege und Baukultur, Natur und Landschaft oder Immaterielles Kulturerbe.

Die Ortsheimatpflegerin oder der Ortsheimatpfleger ist nach Möglichkeit auch (Vorstands-)Mitglied im örtlichen Heimatverein und als sachkundige Einwohnerin/Einwohner in kommunalen Fachausschüssen vertreten, um sich in die örtlichen Beratungen einzubringen. Aufgrund von Wissen und Erfahrungen und durch die politisch unabhängige Position kann sich die Ortsheimatpflege nachhaltig für die Belange der Heimatarbeit einsetzen und zwischen Interessengruppen vermitteln.

Die Ortsheimatpflegerin oder der Ortsheimatpfleger wird von der Kreisheimatpflegerin/dem Kreisheimatpfleger zunächst auf fünf Jahre bestellt.

Wenn Sie wissen möchten, ob es in Ihrem Ort eine Ortsheimatpflegerin oder einen Ortsheimatpfleger gibt, können Sie dies im Heimatnetzwerk des WHB ermitteln.