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WHB. Heimat. Westfalen.

Künstlersozialkasse

Allen Heimatvereinen, die bei Veranstaltungen mit selbständigen Künstlern oder Publizisten zusammenarbeiten, ist dringend eine Prüfung anzuraten, ob der Verein abgabepflichtig gegenüber der Künstlersozialkasse ist. Wenn Honorare an selbstständige Künstler bzw. Publizisten gezahlt werden, wird der Heimatverein als abgabepflichtiger Unternehmer eingestuft. 
Es besteht auch für Heimatvereine eine gesetzliche Meldepflicht! Informationen erhalten Sie bei der Künstlersozialkasse, 26380 Wilhelmshaven, Tel.: 04421 7543-9, www.kuenstlersozialkasse.de