Der Westfälische Heimatbund e. V. (WHB) bewertet die aktuell geplanten Änderungen am Denkmalschutzgesetz NRW insgesamt als tiefgreifenden und systemverändernden Eingriff mit erheblichen Risiken für die Denkmallandschaft in Nordrhein-Westfalen. Sie führen zu einer grundlegenden Verschiebung im Verhältnis zwischen Denkmalschutz, staatlichem Handeln und öffentlichen Interessen. Damit wird aus Sicht des WHB der Stellenwert des Schutzes des kulturellen Erbes unzulässig relativiert – obwohl dieser in der Landesverfassung ausdrücklich als Staatsaufgabe verankert ist.
Fehlende Evaluation – weitreichende Eingriffe ohne tragfähige Grundlage
Die vorgesehenen Änderungen erfolgen ohne die im Koalitionsvertrag zugesicherte Evaluation des erst 2022 novellierten Denkmalschutzgesetzes sowie ohne ausreichende fachliche Debatte und Beteiligung zentraler Akteure. Für ein Politikfeld dieser Tragweite ist ein solches Vorgehen nicht angemessen, da es an einer tragfähigen Grundlage für die Bewertung von Anpassungsbedarfen fehlt.
Sicherheit als Vorwand – Ausnahmezustand im Denkmalschutz
Die Gesetzesbegründung leitet aus sicherheits- und verteidigungspolitischen Belangen für Liegenschaften des Landes und des Bundes pauschale Ausnahmen vom Denkmalschutz ab, obwohl das geltende Recht bereits heute Eingriffe bei überwiegenden öffentlichen Interessen ermöglicht. Damit wird die notwendige Abwägung im Einzelfall durch eine weit gefasste Vorrangregel ersetzt, deren Reichweite unklar bleibt und die den Schutz eines ohnehin begrenzten und besonders schützenswerten Kulturgutbestandes erheblich schwächt.
Privilegierung der öffentlichen Hand und Verlust an Glaubwürdigkeit
In der Konsequenz entsteht ein dauerhaftes Sonderrecht für staatliche Liegenschaften, das dem Grundsatz der Gleichbehandlung widerspricht. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Landesregierung den Denkmalschutz als Hindernis begreift und sich durch die angestrebten Reglungen Vorteile in Bezug auf eigene Liegenschaften verschaffen will. Dabei droht die notwendige Sorgfalt im Umgang mit den baulichen Zeugnissen der Landesgeschichte an Gewicht zu verlieren.
Gefahr der Zentralisierung, unklare Zuständigkeiten und fehlende Kontrolle
Insgesamt entsteht kein vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren, sondern ein System mit zum Teil intransparenten und diskussionswürdigen Zuständigkeiten, mangelnder fachlicher Kontrolle und einer Konzentration von Entscheidungsbefugnissen. Dies widerspricht dem postulierten Ansatz „weniger Bürokratie“.
Eingriffe in die Bodendenkmalpflege – fachlich nicht tragfähig
Sorge bereiten auch die vorgesehenen Änderungen im Bereich der Bodendenkmalpflege. Die geplante Umstellung der Benehmensherstellung in ein reines Anhörungsverfahren stellt einen tiefgreifenden Umbau der bewährten fachlichen Entscheidungsstruktur dar. In der Praxis kann dies dazu führen, dass bei Bauvorhaben – etwa im Straßenbau, bei Wohngebieten oder bei Infrastrukturmaßnahmen wie dem Bau von Windenergieanlagen – bislang unbekannte Bodendenkmäler nicht rechtzeitig erkannt werden.
Fazit
Denkmäler sind kein Problem, das es zu lösen gilt, sondern ein Wert, der zu bewahren ist. Sie sind Ausdruck unserer Geschichte, unserer Identität und unserer Verpflichtung gegenüber kommenden Generationen. Es ist weder hinnehmbar noch vermittelbar, dass die öffentliche Hand sich zunehmend aus diesem Auftrag zurückzieht und sich mit eigenen Sonderrechten den geltenden Schutzvorgaben entzieht. Der Umgang mit Denkmälern ist ein Maßstab für die Glaubwürdigkeit staatlichen Handelns.
WHB-Stellungnahme vom 31.03.2026: Hier geht es zur Stellungnahme des Westfälischen Heimatbundes