Foto: © Martin Albermann
WHB. Heimat. Westfalen.

WHB-Positionspapier zur Energiewende -

Wandel mit Augenmaß gestalten

Der Ausbau erneuerbarer Energien ist eine erklärte gesellschaftliche und umweltpolitische Zielsetzung. Der fortschreitende Klimawandel und die deutlich spürbaren Folgen des Ukraine-Krieges unterstreichen die Notwendigkeit, für unabhängige, sichere und bezahlbare Energie vorrangig aus erneuerbaren Energiequellen zu sorgen.

Neben der Stromerzeugung aus Photovoltaik wird von der Politik insbesondere der weitere Ausbau der Windenergie als ein wesentlicher Baustein der unumgänglichen Energiewende angesehen. Landes- und Regionalpläne in NRW sollen geändert werden, um die 2-Prozent-Flächenvorgaben des Bundes für den Ausbau der Windenergie umzusetzen.

Der Westfälische Heimatbund e. V. (WHB) setzt sich für einen verantwortungsvollen, nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen und der Kulturlandschaft in ihrer identitätsstiftenden Wirkung ein. Die Landschaft mit ihren regionalen Besonderheiten, ihrer baukulturellen und ökologischen Vielfalt für künftige Generationen zu erhalten, betrachtet der WHB als ein zentrales Ziel.

Eine vom Vorstand des Westfälischen Heimatbundes beauftragte Arbeitsgruppe hat ein erstes Positionspapier zur Energiewende formuliert. Das Papier richtet seinen Fokus auf den mit Nachdruck forcierten Ausbau von Windkraftanlagen und fordert eine ganzheitliche Betrachtung, innovative Lösungen und eine Gestaltung des Wandels mit Augenmaß.

WHB-Positionspapier zur Energiewende


Auch der WHB war bei der Demonstration des Denkmalschutz-Bündnisses am Tag der Gesetzesverabschiedung vor dem Landtag vertreten. Foto/Roland Rossner/Deutsche Stiftung Denkmalschutz

Neues Denkmalschutzgesetz gegen alle Widerstände verabschiedet –

Westfälischer Heimatbund in Sorge um die Denkmallandschaft NRW

Trotz einer noch nie dagewesenen vehementen Kritik aus Fachwelt und der Mitte der Gesellschaft hat der Landtag NRW am 6. April mit der Mehrheit der Regierungskoalition von CDU und FDP das neue Denkmalschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Der Westfälische Heimatbund hatte noch während der Landtagssitzung gemeinsam mit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und anderen Akteuren des Denkmalschutz-Bündnisses NRW lautstark auf der Landtagswiese gegen den dritten Versuch der Neufassung des Gesetzes protestiert.

mehr...

 


„Düsseldorfer Erklärung“ des Denkmalschutz-Bündnisses NRW

Zwei Tage vor der geplanten Abstimmung im Landtag über ein neues Denkmalschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen am 6. April 2022 veröffentlicht das Denkmalschutz-Bündnis NRW die „Düsseldorfer Erklärung“. Darin appelliert das von dreizehn Denkmalschutz-Initiativen getragene Bündnis, darunter der Westfälische Heimatbund e. V. (WHB), an alle Parteien, das bestehende Gesetz nicht abzuschaffen, sondern in der nächsten Legislaturperiode in breitem Konsens für die Zukunft weiterzuentwickeln. Das Denkmalschutz-Bündnis NRW sieht sich in der Pflicht, mit diesem letzten Aufruf die Denkmäler des Landes vor Gefahren zu bewahren.

Düsseldorfer Erklärung des Denkmalschutz-Bündnisses NRW


Westfälischer Heimatbund lehnt Neufassung des Denkmalschutzgesetzes ab

Stellungnahme

Wir plädieren für eine Beibehaltung des bestehenden Gesetzes, das über Jahrzehnte gut funktioniert hat. Der Westfälische Heimatbund ist der Überzeugung, dass mit dem Inkrafttreten des Gesetzes die Denkmallandschaft in Nordrhein-Westfalen gefährdet ist. Es bedeutet einen Rückschritt hinter bisher Erreichtes und die unbegründete Aufgabe von Bewährtem. Damit werden ohne Not die unwiederbringlichen Zeugnisse unserer Vergangenheit zur Disposition gestellt. Wir riskieren nicht nur dieses Vermächtnis, sondern auch unser Renommee über die nationalen Grenzen hinaus. Dabei sind  Bestandsarchitekturen nicht allein von kultureller Relevanz, sondern auch in sozialer, ökologischer und ökonomischer Hinsicht. Denkmäler als Teil unseres kollektiven Gedächtnisses sind Orte der Begegnung im öffentlichen Raum. Wie Heimat keine Kulisse ist, sondern Element aktiver Gestaltung, sind Denkmäler nicht allein Gedächtnisstützen, sondern lassen uns über aktuelle gesellschaftsrelevante Themen ins Gespräch kommen. Es ist einem Thema von Verfassungsrang unwürdig, dieses im deutlichen Dissens mit Denkmalschützerinnen und -schützern in einem raschen Verfahren kurz vor Ende der aktuellen Legislatur durchzusetzen. Unsere Denkmäler haben ein Gesetz verdient, das ihren Schutz in den Mittelpunkt stellt.

Stellungnahme zur Anhörung am 18. März 2022 im Fachausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen

 


WHB-Positionspapier zum Erhalt der Biodiversität

Verantwortung für den Schutz der Biologischen Vielfalt übernehmen

Die dramatischen Folgen des Klimawandels sind inzwischen deutlich sicht- und spürbar geworden. Die Ursachen hierfür sind vielschichtig.

Der Westfälische Heimatbund e. V. (WHB) tritt für einen verantwortungsbewussten
und auf Nachhaltigkeit angelegten Umgang mit der Natur und der natürlichen
wie kulturellen Eigenart unserer Landschaft ein. Die Landschaft in ihren Besonderheiten,
ihrer visuell identitätsstiftenden Wirkung und ökologischen Vielfalt als natürliche Lebensgrundlage der Menschen zu bewahren und zu schützen, ist eines unserer zentralen Anliegen.
Wir sehen unsere Aufgabe darin, einen Beitrag dazu zu leisten, die vorhandenen, für die Regionen typischen Lebensräume zu erhalten und uns entsprechend in eine aktive Landschaftsplanung und vorsorgende Umweltpolitik sowie in Fragen der Klimafolgenanpassung beratend einzubringen.

Das Positionspapier soll einige denkbare Lösungsansätze zur Überwindung der bedrohlichen Herausforderungen im Umweltsektor aufzeigen und dazu anregen, über die Nutzung neuer Wege und Strategien im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Handeln nachzudenken. Unter diesem Aspekt sind verschiedene mögliche Handlungsbereiche benannt:

  • Flächensparen – Innenentwicklung und Flächenrecycling fördern
  • Trendwende in der Landwirtschaft
  • Keine Pestizide in Naturschutzgebieten!
  • Lebensraum Wald stärken
  • Sicherung und Entwicklung von Kleinstrukturen und Kulturlandschaftselementen
  • Biotopverbundsystem – Erhalt und Wiederherstellung ökologischer Wechselbeziehungen
  • Ökosysteme Gewässer und Auen schützen
  • Artenschutz im Siedlungsraum ausbauen
  • Ökologisches Potential großer Freiraumflächen nutzen

WHB-Positionspapier zum Erhalt der Biodiversität


Westfälischer Heimatbund bezieht Position zum Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft"

In seiner Sitzung am 17. März 2021 hat der Verwaltungsrat des Westfälischen Heimatbundes das Positionspapier „Den Dorfwettbewerb neu denken – Baustein einer vernetzten Strukturpolitik für ländliche Räume“ verabschiedet.

In seinem Themenschwerpunkt „Zukunft der Dörfer“ 2020/2021 fordert der WHB eine Gesamtstrategie – für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land, für den Erhalt der Lebensqualität vor Ort, für eine aktive Zivilgesellschaft. In diesem Kontext bedarf es auch eines Neudenkens des Dorfwettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“.

Mitglieder des WHB als Dachverband sind in den Kreisbewertungskommissionen und der Landesbewertungskommission aktiv. Nach mittlerweile 26 Durchgängen stellt sich die Frage, ob der Dorfwettbewerb noch eine Zukunft hat oder aber bereits „aus der Zeit gefallen“ ist. Wir sehen durchaus Potentiale in der Fortführung, jedoch sind dafür Veränderungen notwendig.

Wenn man dem Dorfwettbewerb weiterhin eine Bedeutung geben will, sollte man ihn als ein Element für die Entwicklungsfähigkeit der Dörfer und damit als einen Baustein der Strukturpolitik für die ländlichen Räume begreifen. Der Dorfwettbewerb braucht ein klares Profil. Er wird nur dann effektiv und überlebensfähig sein, wenn er den endgültigen Wechsel vom „Blümchenwettbewerb“ zum Wettbewerb des zugleich innovativen wie nachhaltigen ländlichen Raumes schafft.

Wenn der Dorfwettbewerb als Instrument der Strukturpolitik verstanden wird, ist auch die Verortung des Wettbewerbs in den Landwirtschaftsministerien auf den Prüfstand zu stellen.

Das Instrument des Dorfwettbewerbs kann die Chance eines auf Nachhaltigkeit angelegten Entwicklungsprozesses bieten, in dem Eigenverantwortung und Selbstgestaltung des direkten Umfeldes durch die Betroffenen praktiziert werden.

Unsere Forderungen lauten:

  •  Evaluation des Dorfwettbewerbes,
  • Dorfwettbewerb als Element der Strukturpolitik verstehen und ausbauen,
  • Neuressortierung des Wettbewerbes,
  • Finanzierung attraktiver und nachhaltiger gestalten,
  • Kriterien aktualisieren und neu gewichten, Punktesystem flexibilisieren,
  • Unterstützungsstrukturen etablieren und stärken,
  • verbesserte Nachbetreuung und Prozessbegleitung nach dem Wettbewerb,
  • Vernetzung und Informationsaustausch verbessern,
  • Abstimmung mit vorhandenen Förderprogrammen und Wettbewerben zur Dorfentwicklung.

WHB-Positionspapier „Den Dorfwettbewerb neu denken – Baustein einer vernetzten Strukturpolitik für ländliche Räume“


Modern geht anders!

Westfälischer Heimatbund lehnt geplante Neufassung des Denkmalschutzgesetzes NRW ab

Der Westfälische Heimatbund e. V. (WHB) hat im Rahmen der Verbändeanhörung zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes NRW den Entwurf erneut beanstandet und seine Stellungnahme veröffentlicht. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte die 2020 vorgelegte Version zur Überarbeitung des Gesetzes nach dem Eingang einer Vielzahl kritischer Stellungnahmen vollständig neu gefasst und im März 2021 eine entsprechende Vorlage veröffentlicht.

Als Teil des Denkmalschutz-Bündnisses NRW, das sich regelmäßig zu übergreifenden Fragen des Denkmalschutzes äußert, betrachtet auch der Westfälische Heimatbund das seit 1980 geltende nordrhein-westfälische Denkmalschutzgesetz als bewährt. Eine gut funktionierende Struktur nun ohne Not zu zerstören, kann aus Sicht der Verbände und Initiativen nur zu negativen Folgen für die Denkmallandschaft im Lande führen.

Die Neufassung des Gesetzes verliert den Schutz der Denkmäler aus dem Blick. Insbesondere von der nachhaltigen Schwächung der Fachlichkeit und der Privilegierung fachfremder Interessen sowie einzelner Interessengruppen geht eine nicht zu tolerierende Gefährdung des baukulturellen Erbes in NRW aus. Indem die Expertise der Denkmalfachämter im Bereich der Baudenkmalpflege nicht mehr abgerufen wird, verlieren die Denkmäler ihre weisungsungebundenen, von politischer Einflussnahme unabhängigen Fürsprecher. Der vorgelegte Gesetzesentwurf ist gerade eben nicht modern, sondern fällt deutlich hinter etablierte Standards zurück und gibt wirtschaftlichen Gesichtspunkten offenkundig Vorrang.

Diesen grundlegenden Webfehler können auch einzelne positiv zu würdigenden Punkte – darunter die Einrichtung eines Landesdenkmalrates und die Berücksichtigung der UNESCO-Welterbestätten – nicht ausgleichen.

Das Denkmalschutz-Bündnis sieht weiterhin kein Erfordernis für eine komplette Neuaufstellung des Gesetzes und plädiert allenfalls für Modifikationen in Einzelaspekten, so wie es auch den bisherigen Evaluationen des Gesetzes entspricht. Dazu bieten alle Organisationen ihre Unterstützung an – damit Denkmäler in NRW eine Zukunft haben.

Zum Denkmalschutz-Bündnis haben sich die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, die Interessengemeinschaft Bauernhaus e. V., der Verband Deutscher Kunsthistoriker e. V., der Arbeitskreis Theorie und Lehre der Denkmalpflege e. V., der Verband der Restauratoren e. V., der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e. V., der Westfälische Heimatbund e. V. und die Landesgruppe Westfalen-Lippe der Deutschen Burgenvereinigung e. V. zusammengeschlossen.

Alle Stellungnahmen des Bündnisses sowie weiterer Denkmalpflege-Organisationen und von 54 in NRW mit den Fragen des Kulturellen Erbes befassten Professorinnen und Professoren sind abrufbar unter https://denkmalschutz-erhalten.nrw.

Stellungnahme des Westfälischen Heimatbundes e. V.


Westfälischer Heimatbund fordert Entlastung für Vereine beim Transparenzregister

Der Westfälische Heimatbund e. V. (WHB), einer der mitgliederstärksten Dachverbände für Heimat- und Bürgervereine in Deutschland, fordert von der Politik, bürgerschaftliches Engagement durch einen Abbau unnötiger Bürokratie zu unterstützen. Dafür sollen die Regelungen rund um das Transparenzregister angepasst werden.

In Folge des 2017 in Kraft getretenen Geldwäschegesetzes wurde das sogenannte Transparenzregister eingerichtet. Dieses hat den Zweck, die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verbessern. Vom Register werden auch eingetragene Vereine erfasst. Vereine, die bereits im Vereinsregister eingetragen sind, mussten sich bisher nicht extra in diesem neuen Register anmelden. Die Daten wurden übernommen. Allerdings werden für die Führung des Transparenzregisters Gebühren erhoben. Viele Vereinsvorstände erreichen derzeit entsprechende Rechnungen des Bundesanzeiger Verlags.

Seit dem letzten Jahr können sich gemeinnützige Vereine von der Gebühr befreien lassen. Der Antrag muss elektronisch gestellt werden. Beigefügt werden müssen eine Kopie des Personalausweises, ein Vereinsregisterauszug und der Freistellungsbescheid des Finanzamtes, mit dem die Gemeinnützigkeit nachgewiesen wird. Die Dauer der Befreiung richtet sich nach der Gültigkeitsdauer des Freistellungsbescheids. Sobald die Gebührenbefreiung abgelaufen ist, muss wieder ein neuer Antrag gestellt werden. Die Befreiung gilt zudem nicht rückwirkend.

„Immer komplexere rechtliche Regelungen sowie zunehmender bürokratischer Aufwand belasten das für unsere Gesellschaft so wichtige bürgerschaftliche Engagement. Das darf nicht sein“, so Matthias Löb, Vorsitzender des WHB. „Den vielen politischen Sonntagsreden zur Stärkung des Ehrenamtes sollten nun Taten folgen. Dafür bietet das Transparenzregister eine gute Gelegenheit. Es sind schließlich nicht die vielen Heimat- und Bürgervereine, die für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bekannt sind.“

Nun tritt noch eine weitere Hürde hinzu. Am 10. Februar 2021 wurde von der Bundesregierung der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Geldwäschegesetzes (Transparenz-Finanzinformationsgesetz) beschlossen. Damit verbunden soll im Gegensatz zum derzeitigen Verfahren, das einen automatischen Abgleich mit dem Vereinsregister vorsah, eine Verpflichtung zur aktiven Meldung der wirtschaftlich Berechtigten eingeführt werden. Aus dem Auffangregister wird ein Vollregister. Hintergrund ist die elektronische Vernetzung der Transparenzregister aller EU-Mitgliedstaaten. Da die ursprünglich angedachte Vernetzung der deutschen Register absehbar aufgrund des Fehlens strukturierter Daten nur schwierig zu realisieren ist, soll das Problem nun dadurch gelöst werden, dass man den Meldepflichtigen bisherige Erleichterungen streicht und sie zur Übermittlung strukturierter Daten an das Transparenzregister verpflichtet. Das Gesetz soll am 1. August 2021 in Kraft treten. Übergangsfristen sind vorgesehen.

„Damit entstehen zusätzliche Belastungen auch für das Ehrenamt. Als Dienstleister setzen wir uns gemeinsam mit den anderen Landesheimatverbänden in Deutschland für eine Vereinfachung des Verfahrens und einen Gebührenverzicht für gemeinnützige Vereine ein,“ erläutert WHB-Geschäftsführerin Dr. Silke Eilers. „Es muss im 21. Jahrhundert in einem hochtechnisierten Land wie Deutschland möglich sein, intelligente digitale Lösungen zu finden, die einen automatischen Abgleich von Daten erlauben, ohne zusätzliche Lasten für das Ehrenamt zu schaffen.“


Für Heimat und gegen Ausgrenzung –

BHU-Resolution „Wer da ist gehört zur Heimat“

Heimatverbände und -vereine stehen für gemeinsames Engagement und für Heimat als Einladung. Der Bund Heimat und Umwelt in Deutschland (BHU) und seine Landesverbände, darunter der WHB, haben im November 2020 die Resolution „Wer da ist, gehört zur Heimat“ verabschiedet. Diese knüpft an das Positionspapier „Haltung zeigen für Heimat“ aus dem Jahr 2019 an.  Aktuell erleben wir immer wieder Versuche eines Missbrauchs des Heimatbegriffes, um Menschen auszugrenzen, Hass und Hetze zu verbreiten. Wir wehren uns entschieden gegen ein derartiges Heimatverständnis.


Resolution des BHU und seiner Landesverbände:

"Zivilgesellschaftliches Engagement für Baukultur und gebaute Heimat"

Der Verlust an Baukultur in städtischen wie in ländlichen Räumen wird bundesweit zunehmend wahrnehmbar. Trotz vorhandener gesetzlicher Grundlagen zur Stadtbildpflege und zum Denkmalschutz gehen tagtäglich Ortsbilder unwiederbringlich verloren.

Für den Bund Heimat und Umwelt in Deutschland und seine Landesverbände, zu denen auch der Westfälische Heimatbund e. V. (WHB) gehört, ist das Thema Baukultur und gebaute Umwelt von großer Relevanz. Der Fokus richtet sich dabei auf die Vielfalt der gewachsenen regionalen Baukultur, der Bau- und Kulturdenkmale, erhaltenswerte und ortsbildprägende Gebäude, Quartiere oder Siedlungen, aber auch auf die Qualität von neuer Architektur als Bestandteil unserer Kulturlandschaften. Es geht um gesellschaftliche Werte für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Der Bund Heimat und Umwelt in Deutschland (BHU) und seine Landesverbände haben eine Resolution zum Thema Zivilgesellschaftliches Engagement für Baukultur und gebaute Heimat beschlossen, die am 7. November auf dem Deutschen Forum für Baukultur und Denkmalpflege vorgestellt worden ist. Gerne möchten wir Ihnen diese ebenfalls bekannt machen.


Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020

Stärkung des Ehrenamtes, aber keine grundlegende Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

Der Bundestag hat am 16. Dezember 2020 das Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet; der Bundesrat hat am 18. Dezember 2020 zugestimmt. Enthalten sind umfangreiche Änderungen in verschiedenen Steuergesetzen, welche ehrenamtliche Arbeit in Teilen entlasten dürften.

Konkret werden

  • der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro erhöht,
  • der vereinfachte Spendennachweis bis zum Betrag von 300 Euro ermöglicht (bisher 200 Euro),
  • die Einnahmegrenze zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Organisationen auf 45.000 Euro erhöht,
  • die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für kleine Körperschaften abgeschafft,
  • die Mittelweitergabe unter gemeinnützigen Organisationen rechtssicher ausgestaltet sowie
  • auch die Zwecke „Klimaschutz“, „Freifunk“ und „Ortsverschönerung“ als gemeinnützig eingestuft.

Zu den Neuerungen bietet der WHB seinen Mitgliedern eine detailliertere Übersicht per Verteilermail und auf Anfrage.

Die Änderungen erleichtern die Tätigkeit vieler gemeinnütziger Vereine. Dennoch sind sie aus unserer Sicht in Bezug auf eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts nicht ausreichend. Dies betrifft etwa eine fehlende Klarstellung, dass die eigenen gemeinnützigen Zwecke auch mit politischen Mitteln verfolgt werden dürfen, solange das Abstandsgebot zu Parteien eingehalten wird, ohne dabei die Aberkennung der Steuerbegünstigung zu riskieren.


Jahrestag des Unglücks in Alchen:

WHB-Positionierung zu Haftungsfragen im Ehrenamt

Am 8. September jährte sich das Unglück während des Backesfestes in Alchen im Kreis Siegen-Wittgenstein. Zwischenzeitlich wurden Ermittlungen gegen ein Vorstandsmitglied des Heimat- und Verschönerungsvereins Alchen e. V. wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet. In Folge der Explosion einer gasbetriebenen Pfanne bei der Festivität waren eine 67-jährige Frau und ihre 31-jährige Tochter verstorben, weitere Personen wurden schwer verletzt.
Bereits die damaligen Ereignisse haben zu großer Bestürzung auch im Westfälischen Heimatbund geführt. Dass nun ein Vorstandsmitglied des Vereins nach der Erstellung des Gutachtens zum Unglück derart im Fokus steht, ist eine große Belastung für den Betroffenen, aber auch für den Heimatverein, den Stadtteil Freudenbergs und das Ehrenamt an sich.

Der WHB fordert nun ein klares Bekenntnis der Politik zum Ehrenamt. „In fast jeder Neujahrsansprache und in unzähligen Festreden wird zu Recht die Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements für die Funktionsfähigkeit unseres Gemeinwesens hervorgehoben“, stellt Matthias Löb fest. „Ich appelliere daher an alle Politikerinnen und Politiker sowie Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger: Lassen Sie uns gemeinsam an einem rechtlichen Rahmen arbeiten, der engagierte Bürger stärkt anstatt sie zu verunsichern. Wenn das Feld hier nur der Justiz überlassen bleibt, mit immer höheren Anforderungen, mit dem Risiko der finanziellen oder gar der strafrechtlichen Haftung, dann sehe ich pechschwarz für die Zukunft des Ehrenamtes!“

mehr...


WHB-Stellungnahme zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes NRW

Das Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen soll neu gefasst werden. Auch dem Westfälischen Heimatbund e. V. wurde im Rahmen einer Verbändeanhörung Gelegenheit gegeben, Stellung zum Gesetzesentwurf des zuständigen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung als Oberste Denkmalbehörde zu nehmen.
Unser Fazit: Mit der Neufassung des Denkmalschutzgesetzes NRW in der vorgelegten Fassung werden bisherige Standards zum Denkmalschutz aufgeweicht. Wir befürchten eine deutliche Verschlechterung für die Zukunft unseres baukulturellen Erbes. Vor diesem Hintergrund setzen wir uns mit Nachdruck für eine weitergehende Diskussion der strittigen Punkte und eine Überprüfung der vorgeschlagenen Änderungen ein.

Wir fordern:
1.    Denkmalschutz muss Vorrang haben vor sachfremden Erwägungen,
2.    Denkmalerhalt erfordert Fachkompetenz und weisungsungebundene Fürsprache,
3.    eine Stärkung von Partizipation und bürgerschaftlichem Engagement.

Hier können Sie die Stellungnahme herunterladen.


Eine nachhaltige Heimatpolitik für Nordrhein-Westfalen –

WHB beschließt Positionspapier

Auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 27. November 2019 hat der WHB das Positionspapier „Dimensionen einer Heimatpolitik für Nordrhein-Westfalen – Heimatarbeit braucht verlässliche Strukturen“ verabschiedet. Darin werden konkrete Elemente einer zielgerichteten und nachhaltigen Heimatpolitik für NRW vorgestellt. Mit dem Papier möchte der Verband eine konstruktive, in die Zukunft gerichtete Diskussion über das Zusammenwirken der Ebene des Landes und etablierter Strukturen in der Heimarbeit anregen.

Hier können Sie das Positionspapier herunterladen.


WHB unterzeichnet Resolution

„Haltung zeigen für die Heimat“

Der Bund Heimat und Umwelt in Deutschland und seine Landesverbände haben in Sorge um ein demokratisches und solidarisches Heimatverständnis aktuell ein Positionspapier verabschiedet. Wir alle setzen uns mit unseren Mitgliedern vor Ort aktiv dafür ein, Zusammenhalt zu stärken und unsere offene und pluralistische Gesellschaft zu bewahren sowie unsere freiheitlich demokratische Grundordnung als für alle rechtlich verbindlichen Rahmen unseres Zusammenlebens zu schützen. Wir stehen für einen modernen, zukunftsgewandten Heimatbegriff.


Stellungnahme zur Evaluation des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen

Die drei überregionalen Heimatverbände in NRW - Westfälischer Heimatbund, Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz und Lippischer Heimatbund - haben gemeinsam eine Stellungnahme zur Evaluation des Denkmalschutzgesetzes in NRW formuliert.

Hier können Sie das Papier herunterladen.