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WHB. Heimat. Westfalen.

Rahmenvereinbarungen

Als Dachorganisation der westfälischen Heimatvereine hat der WHB für einige Versicherungsarten Rahmenvereinbarungen mit der Provinzial Versicherung getroffen. Danach erhalten Sie als Mitgliedsverein des WHB günstige Konditionen beim Abschluss Ihrer eigenen Vereinsversicherungen. Ansprechpartner sind die örtlichen Geschäftsstellen der Provinzial Versicherung; darüber hinaus stehen in der Hauptgeschäftsstelle in Münster Ansprechpartner zur Verfügung.

Aktueller Informationsflyer

Rahmenvereinbarung zur Vereins-Haftpflichtversicherung

Die Vereins-Haftpflichtversicherung schützt die Mitglieder des Vorstandes, die Vereinsmitglieder bei der Ausübung ihrer satzungsgemäßen Tätigkeiten sowie alle Angestellten und Arbeiter für Schäden, die sie in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtungen für den Verein verursachen. Verträge, die auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung geschlossen werden, umfassen auch die Haftung aus allen Vereinsveranstaltungen wie z.B. Mitgliederversammlungen, Vereinsfestlichkeiten; Kenntlichmachung von Wanderwegen sowie öffentliche Veranstaltungen (auch für Vereinsfremde) wie z.B. Festumzüge, Aufstellen eines Maibaumes etc.. Mitversichert ist auch das Haus- und Grundstücks-Haftungsrisiko aus der Unterhaltung eines Heimathauses oder eines Heimatmuseums. Sie haben die Möglichkeit, verschiedene Risiken zu unterschiedlichen Deckungssummen abzusichern. Bitte sprechen Sie bei Bedarf mit Ihrer Geschäftsstelle vor Ort und beziehen sich auf den Rahmenvertrag zwischen der Provinzial Versicherung und dem WHB. 

Informationen zu den Tarifen der Vereins-Haftpflichtversicherung

Rahmenvereinbarung zur Vereins-Unfallversicherung

Die Unfallversicherung umfasst die Unfälle, von denen die Mitglieder des dem WHB angeschlossenen Vereins während der satzungsgemäßen oder sonst sich aus dem Vereinszweck ergebenden Tätigkeiten und Veranstaltungen (z.B. Mitgliederversammlungen, Vereinsfestlichkeiten, Förderung der Heimatpflege, der Heimatkunde und der Heimatgeschichte, Kenntlichmachung von Wanderwegen) betroffen werden. Unfälle auf den direkten Wegen zu örtlich durchgeführten Veranstaltungen und während der gemeinsamen Fahrten zu auswärtigen Veranstaltungen, die im Auftrage des Vereins unternommen werden, sind eingeschlossen. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn die normale Dauer des Weges verlängert oder der Weg selbst durch rein private und eigenwirtschaftliche Maßnahmen unterbrochen wird. Alle Mitglieder des Vereins sind namenlos zu versichern. Sie haben im Rahmen der Vereinbarung die Möglichkeit, verschiedene Deckungssummen zu unterschiedlichen Prämien zu vereinbaren.

Rahmenvereinbarung zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Es kommt immer wieder vor, dass Vereine nach Fehlern und Versäumnissen finanziell zur Rechenschaft gezogen werden. Besonders für Vorstandsmitglieder kann dies teuer werden, da sie unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen haften. Vermögensschäden sind nicht Bestandteil der allgemeinen Haftpflichtversicherung. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt die Mitglieder des Vorstandes sowie die Vereinsmitglieder bei der Ausübung ihrer satzungsgemäßen Tätigkeiten. Versichert sind Schäden, die von Dritten geltend gemacht werden, Schäden am Vereinsvermögen (sog. Eigenschäden) sowie öffentlich-rechtliche Ansprüche gegenüber Vorstandsmitgliedern. Wenn z.B. durch Falschausstellung einer Spendenbescheinigung der Steuervorteil eines Spenders zu gering ausfällt, der Einzug von Mitgliedsbeiträgen verjährt ist, öffentliche Mittel zu spät beantragt werden, durch Fehler in der Vereinsführung die Gemeinnützigkeit nachträglich aberkannt, unwirksame Spendenbescheinigungen ausgestellt werden ... Die Liste der brenzligen Situationen im Vereinsleben lässt sich beliebig fortsetzen. Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach dem Haushaltsvolumen des Vereins.

Rahmenvereinbarung zur Vereins-Rechtsschutzversicherung

Rechtsstreitigkeiten können einen Verein jederzeit treffen. Sie führen häufi g zu enormen Kosten – etwa für Anwalt, Gericht und Sachverständige, welche die Vereinskasse stark belasten. Der Vereins-Rechtsschutz sorgt dafür, dass Sie sich mit professioneller juristischer Hilfe positionieren können. Versichert werden nicht nur der Verein und seine Mitarbeitenden, sondern sämtliche Vereinsmitglieder im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit. Schließlich sollen die ehrenamtlich tätigen Vereinsmitglieder ebenfalls hinreichend geschützt sein.

Die ÖRAG bietet ein Baukasten-System einer Vereins-Rechtsschutzversicherung mit einer Grunddeckung (klassischer Vereins-Rechtsschutz, Spezial-Straf-Rechtsschutz, Schadensersatz-Rechtsschutz, Arbeitgeber-Rechtsschutz) und optionalen Elementen (Vertrags-Rechtsschutz, Verkehrs-Rechtsschutz, Gebäude-Rechtsschutz) sowie verschiedenen Varianten der Selbstbeteiligung.

Der Rabatt beträgt 30 Prozent Sondernachlass auf die Tarifprämie. Der Jahresbeitrag steht in Abhängigkeit zur Mitgliederzahl des versicherten Vereins.

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