Foto: © Martin Albermann
WHB. Heimat. Westfalen.

WHB-Positionierung zu Änderung des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen

Am 1. Juni 2022 trat das am 6. April 2022 vom Landtag verabschiedete neue Denkmalschutzgesetz NRW in Kraft. Bis zuletzt gab es aus der Fachwelt, Verbänden und der interessierten Öffentlichkeit deutliche Kritik an der Neufassung. Eine Petition gegen das neue Gesetz war von rund 24.000 Menschen gezeichnet worden.

Der Westfälische Heimatbund e. V. hat sich aktiv in den mehrjährigen Diskussionsprozess zur Neuauflage des Gesetzes eingebracht und im Rahmen von Stellungnahmen die insgesamt drei Entwürfe zur Gesetzesneufassung beanstandet.


Auch der WHB war bei der Demonstration des Denkmalschutz-Bündnisses am Tag der Gesetzesverabschiedung vor dem Landtag vertreten. Foto/Roland Rossner/Deutsche Stiftung Denkmalschutz

Neues Denkmalschutzgesetz gegen alle Widerstände verabschiedet –

Westfälischer Heimatbund in Sorge um die Denkmallandschaft NRW

Trotz einer noch nie dagewesenen vehementen Kritik aus Fachwelt und der Mitte der Gesellschaft hat der Landtag NRW am 6. April 2022 mit der Mehrheit der Regierungskoalition von CDU und FDP das neue Denkmalschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Der Westfälische Heimatbund hatte noch während der Landtagssitzung gemeinsam mit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und anderen Akteuren des Denkmalschutz-Bündnisses NRW lautstark auf der Landtagswiese gegen den dritten Versuch der Neufassung des Gesetzes protestiert.

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„Düsseldorfer Erklärung“ des Denkmalschutz-Bündnisses NRW

Zwei Tage vor der geplanten Abstimmung im Landtag über ein neues Denkmalschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen am 6. April 2022 veröffentlicht das Denkmalschutz-Bündnis NRW die „Düsseldorfer Erklärung“. Darin appelliert das von dreizehn Denkmalschutz-Initiativen getragene Bündnis, darunter der Westfälische Heimatbund e. V. (WHB), an alle Parteien, das bestehende Gesetz nicht abzuschaffen, sondern in der nächsten Legislaturperiode in breitem Konsens für die Zukunft weiterzuentwickeln. Das Denkmalschutz-Bündnis NRW sieht sich in der Pflicht, mit diesem letzten Aufruf die Denkmäler des Landes vor Gefahren zu bewahren.

Düsseldorfer Erklärung des Denkmalschutz-Bündnisses NRW


Stellungnahme zur Anhörung im Fachausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen

Am 18. März 2022 tagt der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen NRW zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes NRW. Zahlreiche Verbände und Institutionen haben Stellungnahmen zum mittlerweile dritten Entwurf eingereicht, darunter der WHB.

Wir plädieren für eine Beibehaltung des bestehenden Gesetzes, das über Jahrzehnte gut funktioniert hat. Der Westfälische Heimatbund ist der Überzeugung, dass mit dem Inkrafttreten des Gesetzes die Denkmallandschaft in Nordrhein-Westfalen gefährdet ist. Es bedeutet einen Rückschritt hinter bisher Erreichtes und die unbegründete Aufgabe von Bewährtem. Damit werden ohne Not die unwiederbringlichen Zeugnisse unserer Vergangenheit zur Disposition gestellt. Wir riskieren nicht nur dieses Vermächtnis, sondern auch unser Renommee über die nationalen Grenzen hinaus. Dabei sind  Bestandsarchitekturen nicht allein von kultureller Relevanz, sondern auch in sozialer, ökologischer und ökonomischer Hinsicht. Denkmäler als Teil unseres kollektiven Gedächtnisses sind Orte der Begegnung im öffentlichen Raum. Wie Heimat keine Kulisse ist, sondern Element aktiver Gestaltung, sind Denkmäler nicht allein Gedächtnisstützen, sondern lassen uns über aktuelle gesellschaftsrelevante Themen ins Gespräch kommen. Es ist einem Thema von Verfassungsrang unwürdig, dieses im deutlichen Dissens mit Denkmalschützerinnen und -schützern in einem raschen Verfahren kurz vor Ende der aktuellen Legislatur durchzusetzen. Unsere Denkmäler haben ein Gesetz verdient, das ihren Schutz in den Mittelpunkt stellt.

WHB-Stellungnahme vom 07.03.2022:  Stellungnahme zur Anhörung im Fachausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen

 


Überarbeiteter Gesetzesentwurf: Modern geht anders!

Westfälischer Heimatbund lehnt geplante Neufassung des Denkmalschutzgesetzes NRW ab

Am 03.03.2021 wurde ein neuer Gesetzesentwurf veröffentlicht, der die Grundlage für eine zweite Verbändeanhörung bildet.

Der Westfälische Heimatbund e. V. (WHB) hat im Rahmen der Verbändeanhörung zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes NRW den Entwurf erneut beanstandet und seine Stellungnahme veröffentlicht. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte die 2020 vorgelegte Version zur Überarbeitung des Gesetzes nach dem Eingang einer Vielzahl kritischer Stellungnahmen vollständig neu gefasst.

Als Teil des Denkmalschutz-Bündnisses NRW, das sich regelmäßig zu übergreifenden Fragen des Denkmalschutzes äußert, betrachtet auch der Westfälische Heimatbund das seit 1980 geltende nordrhein-westfälische Denkmalschutzgesetz als bewährt. Eine gut funktionierende Struktur nun ohne Not zu zerstören, kann aus Sicht der Verbände und Initiativen nur zu negativen Folgen für die Denkmallandschaft im Lande führen.

Die Neufassung des Gesetzes verliert den Schutz der Denkmäler aus dem Blick. Insbesondere von der nachhaltigen Schwächung der Fachlichkeit und der Privilegierung fachfremder Interessen sowie einzelner Interessengruppen geht eine nicht zu tolerierende Gefährdung des baukulturellen Erbes in NRW aus. Indem die Expertise der Denkmalfachämter im Bereich der Baudenkmalpflege nicht mehr abgerufen wird, verlieren die Denkmäler ihre weisungsungebundenen, von politischer Einflussnahme unabhängigen Fürsprecher. Der vorgelegte Gesetzesentwurf ist gerade eben nicht modern, sondern fällt deutlich hinter etablierte Standards zurück und gibt wirtschaftlichen Gesichtspunkten offenkundig Vorrang.

Diesen grundlegenden Webfehler können auch einzelne positiv zu würdigenden Punkte – darunter die Einrichtung eines Landesdenkmalrates und die Berücksichtigung der UNESCO-Welterbestätten – nicht ausgleichen.

Das Denkmalschutz-Bündnis sieht weiterhin kein Erfordernis für eine komplette Neuaufstellung des Gesetzes und plädiert allenfalls für Modifikationen in Einzelaspekten, so wie es auch den bisherigen Evaluationen des Gesetzes entspricht. Dazu bieten alle Organisationen ihre Unterstützung an – damit Denkmäler in NRW eine Zukunft haben.

Zum Denkmalschutz-Bündnis haben sich die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, die Interessengemeinschaft Bauernhaus e. V., der Verband Deutscher Kunsthistoriker e. V., der Arbeitskreis Theorie und Lehre der Denkmalpflege e. V., der Verband der Restauratoren e. V., der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e. V., der Westfälische Heimatbund e. V. und die Landesgruppe Westfalen-Lippe der Deutschen Burgenvereinigung e. V. zusammengeschlossen.

Alle Stellungnahmen des Bündnisses sowie weiterer Denkmalpflege-Organisationen und von 54 in NRW mit den Fragen des Kulturellen Erbes befassten Professorinnen und Professoren sind abrufbar unter https://denkmalschutz-erhalten.nrw.

Stellungnahme des WHB vom 07.04.2021 im Rahmen der Anhörung zum zweiten Entwurf eines
Denkmalschutzgesetzes NRW: Stellungnahme des Westfälischen Heimatbundes e. V.


Verbändeanhörung: WHB-Stellungnahme zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes NRW

Das Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen soll neu gefasst werden. Die Oberste Denkmalbehörde hat einen Entwurf für eine Neufassung des Denkmalschutzgesetzes erarbeitet, der am 19.05.2020 vom Kabinett beschlossen wurde. Auch dem Westfälischen Heimatbund e. V. wurde im Rahmen einer Verbändeanhörung Gelegenheit gegeben, Stellung zum Gesetzesentwurf des zuständigen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung als Oberste Denkmalbehörde zu nehmen.

Unser Fazit: Mit der Neufassung des Denkmalschutzgesetzes NRW in der vorgelegten Fassung werden bisherige Standards zum Denkmalschutz aufgeweicht. Wir befürchten eine deutliche Verschlechterung für die Zukunft unseres baukulturellen Erbes. Vor diesem Hintergrund setzen wir uns mit Nachdruck für eine weitergehende Diskussion der strittigen Punkte und eine Überprüfung der vorgeschlagenen Änderungen ein.

Wir fordern:
1.    Denkmalschutz muss Vorrang haben vor sachfremden Erwägungen,
2.    Denkmalerhalt erfordert Fachkompetenz und weisungsungebundene Fürsprache,
3.    eine Stärkung von Partizipation und bürgerschaftlichem Engagement.

Hier können Sie die Stellungnahme vom 30.06.2020 herunterladen.


Stellungnahme der drei Heimatbünde NRW zur Evaluation des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen

Bereits in der 16. Legislaturperiode wurde das Thema Denkmalschutz auf Landesebene diskutiert. Der Landtag forderte die Landesregierung dazu auf, eine Evaluation des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen bzw. dessen Vollzugs vorzulegen. 2015 wurde eine gutachterliche Untersuchung des Denkmalschutzgesetzes NRW beauftragt. Der Abschlussbericht wurde im März 2018 vorgelegt und im August desselben Jahres veröffentlicht.

Die drei überregionalen Heimatverbände in NRW - Westfälischer Heimatbund, Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz und Lippischer Heimatbund - haben gemeinsam eine Stellungnahme zum Abschlussbericht zur gutachterlichen Evaluation des Denkmalschutzgesetzes in NRW formuliert.

Hier können Sie das Papier vom 15.06.2018 herunterladen.