Foto: © Martin Albermann
WHB. Heimat. Westfalen.

Mitgliederversammlung

Einmal im Jahr lädt der WHB zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung ein. Diese ist das wichtigste Beschlussorgan des WHB: Sie nimmt unter anderem den Geschäftsbericht und den Bericht der Rechnungsprüfer entgegen, stimmt über die Entlastung des Vorstands und des Verwaltungsrats ab und entscheidet über Anträge oder Satzungsänderungen. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder bei der Mitgliederversammlung die Gelegenheit, sich umfassend über die Aktivitäten des WHB zu informieren.

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Vorstand

Der Vorstand führt die Geschäfte des WHB. Dazu gehört die Ausführung der Beschlüsse, die Mitgliederversammlung und Verwaltungsrat getroffen haben. Sitzungen des Vorstandes finden mindestens einmal vierteljährlich statt.

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Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat des WHB hat die Aufgabe, über wichtige Angelegenheiten des WHB zu beraten und Beschlüsse zu fassen.

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Kuratorium

Das Kuratorium begleitet und unterstützt die Arbeit des WHB ideell und materiell. Seine Mitglieder sind Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die bereit sind, sich in ehrenamtlicher Tätigkeit für die Ziele des WHB einzusetzen.

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Satzung

Der WHB wurde gegründet, um die Einheit Westfalens zu erhalten, seine Eigenart zu pflegen und die regionale Heimatarbeit zu fördern. Ein besonderes Anliegen des WHB ist es, bei den Menschen, die hier leben oder sich Westfalen verbunden fühlen, das Bewusstsein der Zusammengehörigkeit zu wecken und zu vertiefen.

Ziele und Struktur des WHB, Rechte und Pflichten seiner Mitglieder und weitere Einzelheiten sind in der Satzung niedergelegt. Auf der Mitgliederversammlung am 15. November 2022 wurde eine Satzungsänderung beschlossen. Diese Satzung ist mit Eintragung in das Vereinsregister am 14.11.2023 in Kraft getreten.