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WHB. Heimat. Westfalen.

Landesversicherung NRW

Im Bereich der Unfallversicherung schützt die Landesversicherung alle ehrenamtlich, freiwillig tätigen Menschen in NRW sowie die ehrenamtliche Tätigkeit, die von hier ausgehend in einem anderen Bundesland oder im Ausland ausgeübt wird. Auch die direkten Wege von und zu den Einsätzen sind versichert.
Es ist keine Registrierung notwendig. Im Schadensfall reicht die Meldung des Ereignisses. Die Kosten der Versicherung bezahlt das Land. Ehrenamtliche müssen keine Prämie zahlen.
Besteht ein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung oder durch die Trägerorganisation, besteht dieser Versicherungsschutz vorrangig gegenüber der Landesversicherung.

Im Bereich der Haftpflichtversicherung ist die Situation anders; die Landesversicherung schützt ehrenamtlich, freiwillig tätige Menschen in NRW und die ehrenamtliche Tätigkeit, die von hier ausgehend in einem anderen Bundesland oder im Ausland ausgeübt wird, z. B. bei Freizeit- oder Hilfsmaßnahmen.
Das Engagement Ehrenamtlicher in rechtlich unselbstständigen Vereinigungen, für die kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht, ist mit der Landesversicherung für den Bereich Haftpflicht versichert.
Hieraus folgt, dass alle die Personen, die eine solche Tätigkeit in rechtlich selbstständigen Einrichtungen ausüben, nicht durch den Sammelvertrag des Landes versichert sind. Aus diesem Grunde werden Vereine, Verbände, Stiftungen, Kommunen und ähnliche Einrichtungen nicht aus der Pflicht entlassen, für ihre ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter den Haftpflicht-Versicherungsschutz vorzuhalten.

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